Niedersachsen ist Schlusslicht bei Umsetzung der Natura-2000-Richtlinie

Antwort der Bundesregierung auf die Berichtsbitte des Grünen Bundestagsabgeordneten Sven-Christian Kindler beim Bundesumweltministerium.

10.12.18 –

Antwort der Bundesregierung auf die Berichtsbitte des Grünen Bundestagsabgeordneten Sven-Christian Kindler beim Bundesumweltministerium.

Niedersachsen ist Schlusslicht  bei Umsetzung der Natura-2000-Richtlinie in der Bundesrepublik. Nun drohen dem Land Strafzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe.
Während andere Bundesländer die rechtliche Sicherung der FFH-Schutzgebiete längst abgeschlossen haben, hinkt Niedersachsen hinterher. Auch die erneute Fristverlängerung durch die Europäische Kommission bis Ende des Jahres 2018 reicht wahrscheinlich nicht aus. Das Land Niedersachsen prüft sogar, in welchen Gebieten die Unterschutzstellung erst nach 2018 erfolgen wird. Das räumt das Bundesumweltministerium auf Nachfrage von Sven-Christian Kindler, Bundestagsabgeordneter der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, ein.


„Niedersachsen ist bundesweit Schlusslicht bei der Umsetzung der Natura-2000-Richtlinie. Das ist peinlich. Im größten Agrarland in Deutschland haben die Artenvielfalt und die Biodiversität in den letzten Jahren besonders stark gelitten. Es ist die politische Aufgabe unserer Zeit, alles für den Schutz unserer Umwelt zu tun“, mahnt Sven-Christian-Kindler.


„Aktiver Schutz der Natur und der Artenvielfalt, etwa der Bienen, ist eine große Chance für den gesamten ländlichen Raum. Auch für die Landwirtschaft wäre dies im eigenen Interesse. Immerhin profitieren sie von landwirtschaftlichen Nutzflächen, die auch in Zukunft noch fruchtbar sind. Auch der Schutz von Bienen sowie anderer Insekten dienen der Landwirtschaft. Nur umweltfreundliche Anbauverfahren auf Äckern und Weiden, wo Flora und Fauna eine Chance haben, können die Arten- und Pflanzenvielfalt wieder erhöhen. Aber mein Appell gilt nicht nur aktiven Landwirtinnen und Landwirten. Auch Landbesitzerinnen und Landbesitzer, die einen Wertverlust ihrer Flächen befürchten, können die Unterschutzstellung als Chance begreifen, etwas zum Erhalt einer lebenswerten Umwelt beizutragen, was sich langfristig für alle auszahlen wird“, so der Bundestagsabgeordnete.


Die Europäische  Kommission hat bei der Umsetzung der Natura-2000-Richtlinie sehr viel Geduld mit Niedersachsen bewiesen und im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens einen Aufschub bis Ende des Jahres gewährt. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden und es zu einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof kommen, rechnet die Bundesregierung mit Strafzahlungen von mindestens 11,83 Millionen Euro. Jeder weitere Tag, wo gegen die FFH-Richtlinie verstoßen wird, schlägt mit zusätzlichen 861 000 Euro pro Tag zu Buche. Diese Strafzahlungen müssten dann vom Land Niedersachsen getragen werden.


„Das kann niemand wollen. Die Landesregierung und der Heidekreis sind jetzt in der Pflicht alle Möglichkeiten auszuschöpfen und das Verfahren jetzt zeitnah und rechtssicher abzuschließen“, fordert Kindler.

Anlage:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Berichtsanforderung vonHerrn MdB Kindler vom 25.10.2018

Frage 1:

Inwiefern unterstützt das Bundesumweltministerium die Landesregierungen, um die rechtzeitige Sicherung der Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete zu gewährleisten?


BMU-Antwort:

Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Anforderungen der FFH- und der Vogelschutz- Richtlinien an eine Unterschutzstellung der Gebiete liegt, mit Ausnahme der Gebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone, bei den Bundesländern. Das Bundes¬ umweltministerium hat die Bundesländer in verschiedenen Gremien und auf verschiedenen Ebenen immer wieder auf die Bedeutung einer schnellstmöglichen Umsetzung dieser Anforderungen, auch vor dem Hintergrund des 2015 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens, hingewiesen.

Fragen zur Umsetzung der Richtlinien werden in diversen Bund-Länder-Gremien bzw. Sitzungen behandelt. Generell ist das Bundesumweltministerium immer bereit, im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützend und beratend zu wirken. Außerdem stellt es eme effiziente und zielgerichtete Kommunikation mit der Europäischen Kommission sicher.

Frage 2:

Wie beurteilt das Bundesumweltministerium die Tatsache, dass die Schutzgebietsverordnung seitens der EU bereits im Jahr 2000 verabschiedet wurde und die rechtliche Sicherung der FFH--Schutzgebiete im Jahr 2018 immer noch nicht bundesweit abgeschlossen sind?

BMU-Antwort:

Die FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihre FFH-Gebiete innerhalb von sechs Jahren nach Aufnahme in die europäischen Gebietslisten rechtlich zu sichern. Diese Frist ist für die meisten FFH-Gebiete in Deutschland seit 2009/2010 abgelaufen. Da Deutschland seinen Verpflichtungen innerhalb dieser Frist nicht vollständig nachgekommen ist, hat die Europäische Kommission im Jahr 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Seitdem haben Bund und Länder ihre Anstrengungen zur rechtlichen Sicherung stark intensiviert und werden die rechtliche Sicherung bis Ende 2018 für fast alle FFH-Gebiete abgeschlossen haben.


Frage3:

Wie ist der Stand der entsprechenden Vertragsverletzungsverfahren im Bereich Natur - und Umweltschutz, d. h. im Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland?

BMU-Antwort:

Es gibt nur ein Verfahren, das die nicht ordnungsgemäße Umsetzung von Art. 4 Abs. 4 und Art. 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie betrifft, also u.a. die nicht rechtzeitige rechtliche Sicherung aller FFH-Gebiete. Hierbei handelt es sich um das Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2262/2014 zur Ausweisung von Besonderen Schutzgebieten. Der derzeitige Verfahrensstand ist immer noch das Mahnschreiben der Europäischen Kommission vom 26. Februar 2015. Seitdem berichtet Deutschland regelmäßig über die erreichten Fortschritte.

Frage 4a:

Die Ausweisung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 soll in den deutschen  Bundesländern bis zum Ende des Jahres 2018 abgeschlossen sein.

a) In welchen Gebieten zeichnet sich ab, dass die Zeitvorgabe nicht eingehalten werden kann? Bitte detaillierte Liste aller betroffenen Gebiete.


BMU-Antwort:

Im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens Nr. 2262/2014 hatte Deutschland der Europäischen Kommission zugesagt, die rechtliche Sicherung aller FFH-Gebiete bis Ende 2018 abgeschlossen zu haben. Hierbei zeichnen sich Probleme beim Land Niedersachsen ab. Derzeit prüft das Land Niedersachsen, in welchen Gebieten - trotz Ausschöpfung von Beschleunigungsmöglichkeiten - eine Unterschutzstellung erst nach 2018 erfolgen wird. Die Europäische Kommission ist über den aktuellen Stand informiert.

Frage 4b:

b) Welche weiteren Schritte im Vertragsverletzungsverfahren wird die Nichteinhaltung dieser Zeitvorgaben für die Bundesrepublik nach sich ziehen? Welche finanziellen Folgen können sich daraus ergeben? Mit welchen Strafzahlungen rechnet die Bundesregierung aufgrund absehbar nicht eingehaltener Zeitvorgaben?


BMU-Antwort:

Sofern die Umsetzungsfortschritte der Europäischen Kommission nicht genügen, kann die Europäische Kommission das Vertragsverletzungsverfahren weiter fortführen. Die nächste Stufe wäre die sog. Begründete Stellungnahme durch die Europäische Kommission mit einer regelmäßig zweimonatigen Antwortfrist. Im weiteren Verlauf kann es zu einem Klageverfahren und schließlich zu einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof kommen. In einem sogenannten Zweitverfahren wegen Nichtumsetzung des Urteils wäre dann die Verhängung eines Pauschalbetrags in Höhe von mindestens 11,83 Mio. € sowie eines Zwangsgelds von bis zu 861.000 € für jeden weiteren Tag bis zur Beendigung des Verstoßes möglich. Dabei ist zu beachten, dass diejenige staatliche Ebene für entsprechende finanzielle Sanktionen haftet, in deren Verantwortungsbereich die Pflichtverletzung fällt. Ob und ggf. in welcher Höhe in diesem Verfahren finanzielle Sanktionen verhängt werden, ist derzeit nicht absehbar.

 

Kategorie

Umweltschutz

Weitere Termine

Es gibt keine Veranstaltungen in der aktuellen Ansicht.

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>