Die Schutzgebietsverordnung zum Aller-Leine-Tal ist ein bunter Flickenteppich, den niemand versteht und der rechtlich nicht haltbar ist.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreisfraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN und des Kreisverbandes Landkreis Heidekreis Bd.90/ DIE GRÜNEN

12.02.19 –

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreisfraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN und des Kreisverbandes Landkreis Heidekreis Bd.90/ DIE GRÜNEN:

Der vom Landkreis Heidekreis vorgelegte Entwurf einer Schutzgebietsverordnung für das FFH-Gebiet Aller-Leine-Tal ist nach Meinung der Grünen höchst problematisch. „Mit einer solchen Verordnung würde noch nicht einmal das geschützt, was noch da ist. Von einer positiven  Entwicklung des Gebietes, die wir mit der Verordnung eigentlich in die Wege leiten müssten, ist der Entwurf meilenweit entfernt“, sagt Ellen Gause, Sprecherin der Grünen im Heidekreis. Davon haben weder die im Aller-Leinetal vorkommenden schützenswerten Tiere und Pflanzen etwas noch die in naturnaher Landschaft Erholung suchenden Menschen.


Die Grünen kritisieren vor allem den im Verordnungsentwurf vorgeschlagenen bunten Flickenteppich von Landschaftsschutz- und Naturschutzgebietsflächen: „Das kann draußen in der Landschaft niemand nachvollziehen und deshalb ist das auch nicht umsetzbar“, befürchtet Dr. Hans-Peter Ludewig, Sprecher der Grünen im Heidekreis. Die Grünen fordern daher, die als Naturschutzgebiet auszuweisenden wertvollen Flächen zu erweitern und stärker zu vernetzen.
 
Vor allem lässt sich die wichtigste Frage, wie denn die Vorschriften für die zu schützenden Tiere und Pflanzen den zu ihrem Schutz geforderten günstigen Erhaltungszustand wieder herstellen und bewahren können, auf der Basis dieses Verordnungstextes gar nicht beantworten, kritisiert Ellen Gause:  "Hier müssen für jede einzelne Fläche und für die gesamte Gebietskulisse die  einzelnen schützenwerten Tiere und Pflanzen mit Schutzziel und Maßnahmenkatalog beschrieben werden. Ausnahmen und Befreiungen dürfen erst eine Rolle spielen, wenn der Schutzzweck erfüllt ist und dadurch keine Verschlechterung zu erwarten ist." Nur ein solch spezifizierter Maßnahmenkatalog, der deutlich strenger ausfallen muss als die jetzt vorgelegte allgemeine Verordnung, kann dazu führen, dass die Verordnung der juristischen Überprüfung, ob die Grundsätze der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie in diese Verordnung übernommen wurden, überhaupt standhält. "Diese Auffassung wird auch in einem jetzt von der Europäischen Kommission an die Deutsche Bundesregierung gerichteten Aufforderungsschreiben bzgl. der Vertragsverletzung Nr. 2014 / 2262 vertreten", stellt Dr. Ludewig fest

Ihre Kritik am Verordnungsentwurf lasten die Grünen ausdrücklich nicht der Naturschutzbehörde an. „Die Fachleute der Verwaltung hätten sicherlich einen brauchbareren Verordnungsentwurf vorgelegt, wenn man sie denn gelassen hätte“, meint Dr. Ludewig. „Aber sie wurden bisher von der politischen Mehrheit im Kreistag ausgebremst, damit sich entscheidende Politiker gegenüber der Landwirtschaft als wackere Kämpfer gegen jedweden Naturschutz inszenieren können“, so Ellen Gause.

Nach Einschätzung der Grünen ist dieses Vorgehen für die Landwirte am Ende jedoch eher zum Schaden. Die Biolandwirte, die ihre Flächen schonend und nachhaltig bewirtschaften, müssen weiterhin finanziell gefördert werden. Dafür gibt es den Erschwernisausgleich, der aber nur im Naturschutz gezahlt wird. Die Landwirte jedoch, die ihre Böden durch intensivste Landwirtschaft ausgelaugt haben, sollten davon überzeugt werden, dass es auch für sie besser und wirtschaftlich machbar ist, wenn sie der Natur in den Schutzgebieten wieder eine Entwicklungschance geben. Die Grünen wollen nachfolgenden Generationen eine möglichst intakte Natur, gesunde Böden und unbelastetes Grundwasser hinterlassen. Das ist auch der Gedanke, warum es in einem FFH-Schutzgebiet europaweit konkrete Vorgaben gibt, die die zum Schutz und zur Entwicklung der Natur erforderlichen Maßnahmen ganz klar in jeder Schutzgebietsverordnung verankern. Dies entspricht der deutschen höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Der jetzt vorliegende Entwurf wird einer gerichtlichen Überprüfung nach Einschätzung der Grünen ohne einen strengen Maßnahmenkatalog nicht stand halten und muss deshalb um konkrete Maßnahmen erweitert werden, damit er die Ziele der wirksamen Unterschutzstellung erfüllen kann. „Wenn nämlich ein Gericht die Verordnung kippt, ist es zu spät, den im Einzelfall ja durchaus vorhandenen Spielraum zu nutzen. Wir sollten es jetzt rechtlich sauber und fachlich begründbar machen, dann haben wir es selbst in der Hand“, appelliert Dr. Ludewig an den Kreistag.

Die emotional aufgeheizte und von FDP und AFD populistisch unterstützte öffentliche Diskussion sollte einer fachlich und juristisch sauberen Diskussion weichen.


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2019 | Demokratie | Klimaschutz | Umweltschutz