Mit dem am 5. April 2017 im Landtag beschlossenen Gesetz über Mitwirkungs- und Klagerechte von Tierschutzorganisationen ist Niedersachsens Tierschutz ein großes Stück vorangekommen. „Das ist ein Meilenstein für alle, denen das Tierwohl in Niedersachsen am Herzen liegt. Jetzt können auch Tierschutzverbände in Niedersachsen erstmals vor Gericht überprüfen lassen, ob konkrete behördliche Genehmigungen, etwa für Tierversuche, mit dem Tierschutz in Einklang stehen“, sagt der grüne Landesvorsitzende Stefan Körner.
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