Grüne: Minister Lies verrennt sich bei der unsinnigen Wolfsjagd

Zur von Umweltminister Olaf Lies vorgestellten Wolfsverordnung erklärt Christian Meyer, naturschutzpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag

21.05.20 –

Zur von Umweltminister Olaf Lies vorgestellten Wolfsverordnung erklärt Christian Meyer, naturschutzpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag:

Auch diese Wolfsverordnung wird wie so viele Ankündigungen nur ein Papiertiger bleiben. Die Jagd von Wölfen ist in Niedersachsen weiterhin nicht im Jagdgesetz verankert. Und sie kann auch nicht zugelassen werden, solange der strenge Artenschutz für Wölfe besteht. Der Minister wird mit seiner Verordnung ziemlich sicher vor dem Europäischen Gerichtshof scheitern, wie die Mehrheit der anderen Bundesländer im Bundesrat längst festgestellt hat. Lies hat sich mit der Wolfsjagd verrannt.

Anonyme und möglicherweise illegale Wolfsabschüsse durch Jäger darf es in einem Rechtsstaat nicht geben. Olaf Lies bleibt in der Wolfspolitik ein herzloser Ankündigungspolitiker mit haltlosen und erfolglosen Abschussverfügungen. Das wenige Gute, wie das überfällige Fütterungs- und Anlockverbot von Wölfen war von Olaf Lies schon für 2018 angekündigt worden und hätte wie in anderen Bundesländern schon längst umgesetzt werden können. 

Gleichzeitig warten hunderte Weidehalter auf beantragte Hilfen des Landes zum Schutz ihrer Tiere bei der Prävention und die im Bundesrat auch geforderte Weidetierprämie wird von Niedersachsen weiterhin nicht umgesetzt. Die Landesregierung lässt damit die Weidetierhalter weiter im Regen stehen und erweckt den Anschein die rechtlich fragwürdige Wolfsverordnung könne hier als Hunderste Ankündigung von Olaf Lies irgendetwas in der Realität bewirken. 

Hintergrund

Bereits im Juli 2018 hatte Olaf Lies per Pressekonferenz ein Verfütterungs- und Fotografierverbot von Wölfen per Wolfsverordnung noch für 2018 angekündigt. Wie nach so vielen Ankündigungen des Ministers wie Besenderung aller Wolfsrudel, schnelle unbürokratische Hilfen, bessere Entschädigungen, Weideprämien und vieles mehr ist danach nichts erfolgt.  Die aktuellen Abschussverfügungen von Wölfen in Niedersachsen ruhen zur Zeit auf Bitten der Gerichte bis eine Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof zur Vereinbarkeit mit dem EU-Naturschutzrecht erfolgt ist. Sollte der Europäische Gerichtshof die Unwirksamkeit der Neuregelung feststellen, ist neue Wolfsvordnung aufgehoben und der Minister erneut gescheitert. 

Der Umweltausschuss des Bundesrates beschloss gegen die Stimmen Niedersachsens: „Die Regelungen widersprechen in weiten Teilen dem europäischen Natur- und Artenschutzrecht, was durch das jüngst ergangene Urteil des EuGH (Rechts-sache C-674/17) bestätigt wurde. Die Einführung des § 45a Absatz 2 BNatSchG, mit dem der Abschuss einzelner Mitglieder eines Rudels bis zum Ausbleiben von Schäden ermöglicht werden soll, ist (...) als europarechtswidrig einzustufen.“ (Ausführliche Begründung siehe Anlage BR-Drs. 26/1/20)

 

Pressemitteilung von

Christian Meyer (MdL)

naturschutzpolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion

Kategorie

2020 | Landtag | Umweltschutz

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