Christian Meyer zu der geplanten Lockerung für das Töten von Wölfen

Zum Vorschlag der Bundesregierung zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes für einen leichteren Abschuss von Wölfen erklärt Christian Meyer, Fraktionsvize und naturschutzpolitischer Sprecher

25.05.19 –

Zum Vorschlag der Bundesregierung zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes für einen leichteren Abschuss von Wölfen erklärt Christian Meyer, Fraktionsvize und naturschutzpolitischer Sprecher:

"Dass nach Nutztierrissen jetzt nicht nur die  Problemwölfe sondern auch alle übrigen Wölfe in der Nähe getötet werden können, ist ganz offensichtlich ein Schnellschuss der Bundesregierung  vor den Europawahlen. Eine solche Regelung dürfte vor der EU-Kommission und dem strengen Artenschutzrecht kaum Bestand haben. Wenn jetzt auch durchwandernde Wölfe in einem Gebiet mit Nutztierrissen abgeschossen werden dürfen, ohne dass sie nachweislich für Weidetiere oder Menschen ein Problem darstellen, verstoßen die Bundesregierung und mit ihr die Landesregierungen, die sich darauf berufen, gegen geltendes Europarecht. Sie gefährden damit auch die diejenigen, die Wolfsabschüsse ohne Verursachernachweis in staatlichem Auftrag ausführen sollen. Noch gilt der Wolf als gefährdet und der günstige Erhaltungszustand wurde von Bund und EU nicht festgestellt. Das schließt eine solche Reduzierung des Wolfsbestandes aus. Der Vorschlag der Bundesregierung löst vor allem nicht das Problem der Weidetierhalter, die endlich schnelle Hilfen bei Schäden und Unterstützung beim Bau sicherer Zäune anstelle bürokratischer Entschädigungsregelungen brauchen.
Statt mit dem Rotkäppchensyndrom Panik vor dem Wolf zu schüren, wie es CDU und SPD mit ihren immer neuen Ankündigungen tun, wäre eine Weidetierprämie in Höhe von 30 Millionen Euro jährlich für Rinder, Schafe und Ziegen wie es die Grünen fordern, eine viel wichtigere und sinnvollere Hilfe. Niedersachsen sollte hier wie in Thüringen endlich eine Weidetierprämie einführen und Schäferinnen und Schäfer auch dann unbürokratisch und schnell entschädigen, wenn ein verwilderter Hund oder andere Tiere Schaden verursacht haben."

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2019 | Landtag | Umwelt

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